ERHOLUNGSOASE LOGGIENIm Zuge von Großinstandsetzungsmaßnahmen wird die Loggiennachrüstung überprüft. Die MieterInnen können sich entscheiden, ob sie künftig die Loggien nutzen möchten. Die Errichtungskosten sind vom MieterIn zu tragen und werden mit einer Laufzeit von 15 Jahren zusätzlich zur Miete vereinbart. Abhängig von den angesparten Instandhaltungsrücklagen liegen die monatlichen Kosten zwischen € 27,-- bis über € 70,--, inklusive der erforderlichen Adaptierungsarbeiten.
Wenn kein Interesse besteht wird das bestehende Fenster nicht ausgetauscht. Die Fertigstellung der Loggien ist aus statischen Gründen erforderlich. Falls keine Instandhaltungsrücklagen für die Verbesserungen eingesetzt werden können, ist die Errichtung von Loggien eher nicht durchführbar, da sich 100 % der Mieter aller übereinander liegenden Wohnungen beteiligen müssen. Das betrifft jene Wohnanlagen, die in den vergangenen Jahren saniert bzw. bei denen Lifte errichtet wurden.
Nachdem die Konstruktionen von außen aufgestellt werden, wird die Belastung für unsere KundenInnen auf ein Minimum reduziert.
Die Lage der Loggienanbauten kann nicht nur nach den Himmelsrichtungen erfolgen, sondern ist in Abstimmung mit der Baubehörde bei architektonisch historischen Bauten nur in Innenhöfen möglich.
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