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Stellen Sie uns Ihren besten Freund vor!


Wenn Sie ein Haustier halten wollen, nehmen Sie vor dem Kauf Kontakt mit uns auf. Dieser Vorgang ist nur in Ihrem Interesse!
Denn so werden rechtliche und emotionelle Probleme vermieden, wenn die GWG auf Entfernung eines bereits lieb gewordenen Hausgenossen bestehen müsste!

Für die Haltung eines Hundes benötigen Sie außerdem die  mehrheitliche Zustimmung der Hausparteien.

Folgende Tiere können auf keine Fall genehmigt werden:
Hunde bestimmter Rassen und Risikogruppen ( z. B. Doggen, Rottweiler, Mastinos, Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Dobermann und Mischungen dieser Rassen) und Größe  über 50 bis 60 cm Schulterhöhe bzw. 30 kg Lebendgewicht beim erwachsenen Hund, bestimmte Tiergattungen, für deren Haltung eine Bewilligung nach den Polizeistrafgesetz erforderlich ist, sowie Tiere die üblicherweise nicht in Wohnungen gehalten werden oder artenschutzrechtlich verboten sind.

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